Allgemeines


Die Anmeldung zum Offenen Ganztag ist verbindlich für die Dauer eines ganzen Schuljahres (unabhängig von den Terminen der Sommerferien beginnt das Schuljahr „rechnerisch“ am 01.08. des laufenden Jahres und endet zum 31.07. des Folgejahres) und verlängert sich für das folgende Schuljahr, wenn keine schriftliche Kündigung bis zum 15. April des laufenden Schuljahres erfolgt. Das Verlassen der Schule gilt automatisch als Abmeldung vom Offenen Ganztag.
Die Anmeldung Ihres Kindes verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme an mindestens drei Tagen die Woche bis mindestens 15.00 Uhr. Unregelmäßige Teilnahme kann zur Kündigung des Betreuungsvertrages führen. Über Ausnahmen aus pädagogischen Gründen entscheidet die Schulleitung.

Mit der Anmeldung zur Betreuung werden Sie automatisch Mitglied des Vereins »Initiative Offener Ganztag an der Michael-Ende-Schule in Minden e.V.« (Satzung IOG). Der Mitgliedsbeitrag pro Schuljahr und Familie beträgt 24,00 Euro. Dieser Betrag wird im August von uns eingezogen. Die Mitgliedschaft erlischt automatisch, wenn Ihr Kind die Schule verlässt oder der Betreuungsvertrag gekündigt wurde. Der Mitgliedschaft kann widersprochen werden. Damit verlieren Sie Ihr Stimmrecht bei den Mitgliederversammlungen, die einmal pro Schuljahr stattfinden.

Für das Zusammenleben von Kindern und Erwachsenen ist es wichtig, dass man sich an bestimmte Regeln des gemeinsamen Umgangs hält. Deshalb können Kinder, die dabei erhebliche Schwierigkeiten haben, unter Umständen unter Absprache mit der Schulleitung vom Ganztagesbetrieb ausgeschlossen werden. Doch es ist Wille des Ganztages dies durch eine gute pädagogische Arbeit mit den Kindern u verhindern.