Preise


Der Betreuungsvertrag bezieht sich immer auf ein komplettes Schuljahr. Ein Schuljahr beginnt immer am 1. August und endet im Folgejahr am 31. Juli. Die Einzüge erfolgen daher erstmals Anfang August. Die Kosten beziehen sich – wenn nicht anders angegeben – auf eine monatliche Zahlung. Eltern, die Gelder aus einer sozialen Kasse erhalten (ALG II, SGB II, Asyl-Geld, Kinderzuschlag, Wohngeld) sind von den Betreuungskosten befreit; für das Essen kann ein Antrag auf Bezuschussung gestellt werden. 

Die Kosten werden zum einen von der Stadt Minden (Regelbetreuung oder verkürzte Betreuung) und zum anderen von der IOG (Mittagessensbeiträge sowie der jährliche Mitgliedsbeitrag und die Früh-Früh-Betreuung von 7.00 – 7.30 Uhr) eingezogen.

Der jährlicher Mitgliedsbeitrag im Verein „IOG an der Michael-Ende-Schule in Minden e.V.“ beträgt 24.- € pro Familie

Betreuungskosten

Ab dem 01. August 2019 gilt die neue Elternbeitragssatzung der Stadt Minden. Ab diesem Termin berechnet sich Ihr Beitrag zur Betreuung Ihres Kindes im Offenen Ganztag nach Ihrem Einkommen. Ab diesem Termin können Sie nur noch zwischen zwei Betreuungmodellen wählen:

Regelbetreuung: 7.30 – 16.00 Uhr

verkürzte Betreuung: Unterrichtsende bis 15.00 Uhr

Sollten Sie eine Randzeit (z. B. Frühbetreuung 7.30 – Unterrichtsstart) oder die Spätbetreuung (15.00 – 16.00 Uhr) benötigen, müssen Sie die Regelbetreuung buchen.

Nachstehend finden Sie die vom Rat Minden festgelegte Einkommensstaffel. Fragen zur Berechnung Ihres Einkommens kann Ihnen nur das Schulbüro der Stadt Minden beantworten. Sprechen Sie hierzu folgende Mitarbeiterinnen des Schulbüros direkt an: Frau Timm (89-750), Frau Möller (89-695) oder Frau Ruthe (89-403).

Tabelle über die Höhe der Elternbeiträge für Betreuungsangebote

gem. § 1 Abs. 2 der Elternbeitragssatzung ab dem 01.08.2022

Einkommen

(Brutto-Jahreseinkommen)

 

Kosten
(monatlich August bis Juli des Folgejahres)
Regel-Betreuung
07.30 – 16.00 Uhr
Kosten
(monatlich August bis Juli des Folgejahres)

verkürzte Betreuung
11.30 – 15.00 Uhr

bis     25.000,00 € –   € –   €
bis     37.000,00 € 32,00 € 26,00 €
bis     49.000,00 € 46,00 € 37,00 €
bis     61.000,00 € 63,00 € 48,00 €
bis     75.000,00 € 77,00 € 62,00 €
bis     90.000,00 € 97,00 € 75,00 €
über 90.000,00 € 114,00 € 91,00 €

Ab dem Schuljahr 2014/2015 wird durch die Stadt Minden eine Geschwisterermäßigung gewährt. Bitte informieren Sie sich im Büro des Offenen Ganztages über die Modalitäten der Antragsstellung. 

Ferienbetreuung

Vor allem unseren berufstätigen Eltern möchten wir die Möglichkeit geben, ihr Kind bis zu fünf Wochen in den Schulferien verlässlich von 7.30 – 16.00 Uhr betreut zu wissen.  

Für die Ferienbetreuung wird ein monatlicher Aufschlag zu den Betreuungskosten von der Stadt Minden eingezogen:

Für 2 Wochen Ferienbetreuung                                                                   10.- € / Monat

Für 3 Wochen Ferienbetreuung                                                                   15.- € / Monat

Für 4 Wochen Ferienbetreuung                                                                   20.- € / Monat

Für 5 Wochen Ferienbetreuung                                                                   25.- € / Monat

In diesen Beiträgen sind die Kosten für Mittagsverpflegung und Ausflüge enthalten.

Beachten Sie bei der Ferienbetreuung: Wir erhalten pro Woche von der Stadt Minden einen Zuschuss in Höhe von 60.- € pro Kind. Allerdings nur, wenn mindestens zwei Wochen Ferienbetreuung gebucht werden. Das bedeutet, dass Sie für eine Woche Ferienbetreuung denselben Betrag zahlen als wenn Sie zwei Wochen buchen. 

Bei Geschwisterkindern im OG, die gemeinsam an den Ferienspielen teilnehmen, gibt es eine Geschwisterermäßigung. Eltern, die Gelder aus sozialen Kassen erhalten, können unter Umständen Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Bitte informieren Sie sich im Büro des Offenen Ganztages über die Modalitäten der Antragsstellung.

Mittagessen

Feste Buchung (keine Änderung im Laufe des Schuljahres möglich):    

40- €** / monatlich fest für 12 Monate

Wenn Sie sich für diese Variante entscheiden, kann Ihr Kind täglich ein warmes Mittagessen erhalten. Dafür ziehen wir monatlich 48,00 € ein. Dieser ist für alle 12 Monate des Schuljahres (von August bis Juli des Folgejahres) zu zahlen. Sie verpflichten sich hier verbindlich bis Ende des Schuljahres. Es erfolgt keine Erstattung für nicht eingenommene Essen.

Flexible Buchung (monatliche Änderung möglich):                               

pro Essenstag / monatlich

Ein Essenstag pro Woche                                                                         17,50 €** monatlich

2 / 3 / 4 / 5 Essenstage pro Woche             35,00 €/ 52,50 €/70,00€/87,50 €/ 

                                                                           (monatlich)

Für die Buchung von einzelnen Wochentagen  (z. B. immer montags) ziehen wir monatlich pro angemeldeten Wochentag 17,50 € (von August bis Juli des Folgejahres) ein. Hier haben Sie die Möglichkeit, während des Schuljahres Änderungen (Buchung von mehr oder weniger Essens-Wochentagen) vorzunehmen. Eine Kündigung zu Ende Juni ist nicht möglich! Bei einem täglichen Essen würden wir bei dieser Variante 87,50 Euro/Monat einziehen (fünf Tage à 17,50 Euro). Eine Ermäßigung auf 17,00 Euro/Monat ist durch einen Antrag möglich, siehe `Antrag auf Bezuschussung´.

Buchung einzelner Essen:                                                                   

Essensmarke 4,20 €

In Ausnahmefällen ist es möglich, einzelne Mahlzeiten zu ordern. Hierfür muss im Büro eine Essensmarke erworben werden. Pro Marke sind 4,20 Euro in bar zu zahlen.

In den Ferien wird pro Woche und Kind für das Essen ein Betrag von 12,50 Euro fällig.